Das Bundeskabinett hat heute Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Sinne der Zoofachgeschäfte, Groomer und deren Verbände beschlossen.
Die Ausnahmen für Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte waren ursprünglich nicht in dem Entwurf vorgesehen. Aufgrund des nachdrücklichen Eintretens diverser Verbände folgte die Politik nun letztendlich deren Argumentation.
Das neue Gesetz soll im Eilverfahren noch in dieser Woche mit einer Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag.