Müssen die Läden nun dicht machen?

Nach dem bekannt gewordenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen untersagt werden.

 

Während der Lebensmitteleinzelhandel hiervon ausgenommen bleibt, sind in der Entwurfsfassung, abweichend von den bisherigen Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidenten, für Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte keine Ausnahmen mehr vorgesehen.

 

In einer gemeinsamen Presseerklärung sprechen sich IVH und ZZF nun gegen diesen Gesetzentwurf aus. Eine Schließung von Fachgeschäften für den Heimtierbedarf würde die notwendige Grundversorgung der Heimtiere gefährden, so die Verbände.