
Jetzt ist es doch passiert: aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben Bund und Länder den Lockdown ab dem 16. Dezember beschlossen. Dieser soll mindestens bis zum 11. Januar des nächsten Jahres gehen.
Große Teile des Einzelhandels sind davon betroffen, nun auch Bau- und Gartenmärkte.
Verschont von dieser Maßnahme blieben die Zoofachgeschäfte, Futtermittelmärkte sowie Drogeriemärkte und der Lebensmitteleinzelhandel.
Was die Hundepflegesalons angeht, bleibt der Gesetzgeber bislang unklar. Der ZZF geht davon aus, dass diese geöffnet bleiben dürfen.