
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat einen Verordnungs-Entwurf vorgelegt, der das Personal im Zoofachhandel verpflichtet, sich regelmäßig zu schulen und fortzubilden.
-------------
Achtung: es handelt sich erst einmal um einen Entwurf, nicht um die endgültige Verordnung.
-------------
Laut einer Pressemeldung von heute hat eine vom Bundesministerium in Auftrag gegebene EXOPET-Studie ergeben: "Tierheime verzeichnen ein breites Artenspektrum aufgenommener (exotischer) Tiere. Die Abgabegründe weisen darauf hin, dass die Halter sich vor dem Tierkauf häufig nicht genügend informiert haben oder falsch, beziehungsweise nicht beraten wurden."
Aus diesem Grund fordert die Ministerin, dass das Verkaufspersonal von Zoofachhandelsgeschäften besser ausgebildet und amtlich geprüft werden soll. Damit will sie erreichen, dass Haustiere zukünftig "in die richtigen Hände" kommen.
Die Fortbildungspflicht war bislang nur den Geschäftsführern vorgeschrieben, nun sollen - wenn es nach der Ministerin geht - zukünftig alle Mitarbeiter des Zoofachhandels verpflichtet werden, sich regelmäßig fortzubilden.
Die geplante Verordnung umfasst den kompletten Handel mit Wirbeltieren. Konkret soll Folgendes festgelegt werden:
(Zitat)
- Das gesamte Verkaufspersonal muss geschult sein.
- Die verantwortliche Person muss ihre Sachkunde in den folgenden Bereichen belegen: Haltung, Pflege, Fütterung, häufige Krankheiten, normales Verhalten der Tiere.
- Die Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals müssen der zuständigen Kontrollbehörde gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden.
- Das Personal muss sich zudem regelmäßig fortbilden.
- Es werden zudem Anforderungen festgelegt, die eine für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren verantwortliche Person (z.B. Inhaber, Geschäftsführer oder Zweigstellenleiter) erfüllen muss, um die Erlaubnis von der zuständigen Behörde zu erhalten. Diese Erlaubnis wird auf acht Jahre befristet – sie muss dann erneuert werden.
- Zudem muss ein Tierbestandsbuch geführt werden, aus dem für die zuständigen Behörden klar ersichtlich ist wie viele und welche Tiere es im Laden gibt und welche Sachkunde dementsprechend vorhanden sein muss.
(Zitat Ende)
Ob und inwieweit alle Punkte am Ende genau so zum Tragen kommen, wird sich zeigen.
Generell halten wir dies im Interesse der Tiere für einen guten Ansatz. Auch die Schulung des Personals als Schlüssel zum Erfolg durch gute Beratung ist - auch für die Zukunft - absolut sinnvoll.