Und da sind sie wieder: die genialen Einfälle und Formulierungen, die das Leben so würzen:
Künftig sollen die Bundesländer darüber entscheiden, ab wann die Durchführung von Messen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt ist. Gleichzeitig werden Messen nicht mehr als Teil der Kategorie Großveranstaltungen betrachtet. Das ist Ergebnis der Vereinbarungen von Bundesregierung und Bundesländern am 06. Mai 2020, schreibt der AUMA - Verband für die deutsche Messewirtschaft auf seiner Website.
Bei "Großveranstaltungen" musste ich doch einmal kurz schlucken. Zugegeben - manche Messe kann sich kaum "Großveranstaltung" nennen (ich denke da an diverse Events aus den letzten beiden Jahren - die jeweiligen Veranstalter werden sicherlich wissen, wer gemeint ist) - aber denke ich an Messen der Kategorie "Interzoo", so tritt die Heiterkeit doch in den Hintergrund und ich frage mich: was ist die Interzoo denn DANN? Ein zählbarer Rekord jagt den letzten von vor zwei Jahren. Schneller, höher, weiter! Es handelt sich definitiv um eine Großveranstaltung - ebenso wie ein Fußballspiel oder ein Konzert. Unverständnis ...
Der AUMA - Verband der Deutschen Messewirtschaft hat nach eigener Aussage bereits Vorschläge für die Öffnung ausgearbeitet, die "auch hohe Anforderungen für Hygiene- und Abstandsregeln bei der Durchführung von Messen erfüllen."
Ich bin gespannt, wie das in der Praxis aussehen soll. An jeder Tür brav ein Student, der pflichtschuldigst die Türklinke nach jeder Berührung einsprüht, Plastikbesteck und Flaschen in der Cafeteria und - was ich bezweifle - breitere Gänge?
Die Umsetzung wird wahrlich nicht einfach, lebt doch eine Messe vom persönlichen Kontakt, Shake-Hands, Vertraulichkeiten, Schulterklopfern und Distanzen von unter 1,5 Metern.
Ist es verantwortlich, Messen stattfinden zu lassen, bevor ein Impfstoff gefunden worden ist?
Diese Frage werden letzten Endes die Besucher beantworten ...
Bleiben Sie gesund,
Ihr Frank de la Motte