Die Absage aller Messen bringt nicht zuletzt auf allen Seiten Unsicherheit hervor, wer nun wie haftet und wer wie viel Geld zurückbekommt. In der Regel handhaben das alle Messen unterschiedlich. Nicht selten sind die Aussteller grundsätzlich anderer Meinung als die Messeausrichter.
Der Fachverband Messen und Ausstellungen FAMA hat aus aktuellem Anlass nun eine rechtliche Schlichtungsstelle eingeführt. Damit will der Verband außergerichtliche Lösungen bei Konflikten im Bereich des Veranstaltungsrechts ermöglichen. Das Angebot richtet sich zudem auch an Unternehmen, die nicht FAMA-Mitglieder sind.
Dazu sagt der FAMA-Vorsitzende Hans-Joachim Erbel: „Die Coronakrise stellt uns alle vor eine große Herausforderung - auch juristisch. Denn vieles ist unklar und mit einem hohen rechtlichen Risiko behaftet. Deshalb wollen wir mit unserer Schlichtungsstelle ein freiwilliges und konstruktives Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten bieten.“
Die Schlichtungsstelle dient dem Ziel, gemeinsam Lösungen zu finden. Zumal: Abschließende Lösungen in einem Gerichtsverfahren sind nicht nur teurer und dauern lange, sie führen auch in aller Regel dazu, dass zumindest eine der Parteien mit der Entscheidung unzufrieden ist.
Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten setzt der FAMA auf zwei bewährte Verfahren: Mediation und Schiedsgericht. Den Parteien steht die Wahl des Verfahrens frei. Wichtig: Beide Verfahren sind ohne persönliche Vor-Ort-Termine möglich. Sie können auch online laufen. Reise- und Wartezeiten fallen also weg.
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